EugH - Urteil: Vorrückungsstichtag wird "Besoldungsdienstalter"                                            Kritik der UGÖD und UBG

Im parlamentarischem Schnellverfahren will die Regierung (SPÖ – ÖVP) eine „husch-pfusch“ Regelung durchziehen. Dabei werden die Sozialpartner überrumpelt und die Bedenken der Opposition ignoriert. Zum Nachteil der Bundesbediensteten. Die "Zwangsumstellung" aller Bundesbediensteten kann für sie zu erheblichen Verlusten führen. Laut Regierung ist das Paket "budgetneutral". Den Finanzminister freut´s.

Wie die Parlamentskorrespondenz heute berichtet, soll es laut vorliegender Besoldungsreform künftig eine Gehaltseinstufung nach klaren Vorgaben geben. Für das sogenannte „Besoldungsdienstalter“ werden demnach die Dienstzeiten bei anderen Gebietskörperschaften, maximal sechs Monaten Präsenz- bzw. Zivildienst und maximal zehn Jahre für einschlägige, für die neue Aufgabe nützliche Berufstätigkeit berücksichtigt. Bisher wurden die Ausbildungszeiten, bestimmte Vordienstzeiten und so genannte "sonstige Zeiten" für Berechnung des „Vorrückungsstichtages“ herangezogen.
Ausbildungszeiten werden nicht mehr auf die Dienstzeit angerechnet, sondern über verbesserte Gehaltsansätze abgegolten. Sonstige Zeiten fallen zur Gänze unter den Tisch.

Die neuen Gehaltsansätze und Gehaltstabellen entsprechend des neu zu berechnenden „Besoldungsdienstalters“ sollen laut Regierungsvorlage auch für bestehende Dienstverhältnisse gelten. Ein kompliziertes Überleitungssystem soll dabei gewährleisten, dass bisherige besoldungsrechtliche Ansprüche weitestgehend gewahrt bleiben und sich am bisherigen Gehalt in jedem Fall bis zum nächsten Vorrückungstermin nichts ändert. Im Wesentlichen wird das Ganze so gehandhabt, dass die derzeitigen Bundesbediensteten nach ihrem aktuellen Gehalt – und nicht nach ihrem Dienstalter – in die neuen Tabellen eingestuft werden, daraus ergibt sich dann, unter Berücksichtigung bestimmter Zurechnungszeiten zur Vermeidung von Gehaltsverlusten, ihr neues "Besoldungsdienstalter".


Heftige Kritik der Opposition und der Gewerkschaft:
Die Gewerkschaft öffentlicher Dienst GÖD weist in ihrer aktuellen Aussendung (sieh Download) vor allem im Zusammenhang mit der Zwangsüberleitung der Kolleg/innen in die neue Struktur auf gravierende Mängel hin. Laut GÖD führen diese Mängel zu erheblichen Verlusten in der Lebensverdienstsumme und zu direkten finanziellen und anderen Nachteilen unmittelbar nach der Überleitung.

Kritik an der GÖD
Von Seiten der Unabhängigen Gewerkschafter/innen in der GÖD und der Unabhängigen Bildungsgewerkschaft erntet der GÖD-Vorstand heftige Kritik wegen seiner mangelnde Informationspolitik. Zu wichtigen Verhandlungen gibt es so gut wie keine Informationen. Oft, wie im aktuellen Fall, erfahren die Kolleg/innen erst im Nachhinein, dass Gespräche/Verhandlungen stattgefunden haben. Das ermöglicht nun der Regierung in einer generalstabsmäßig geplanten Aktion die Regierungsvorlage durchs Parlament zu schleusen, bevor in der Beamtenschaft Proteste gegen die Gratis-Lösung entstehen können. Bereits am Mittwoch soll der Beschluss im Plenum fallen. Da hilft auch die nachträglich ausgesandte Resolution der GÖD nichts mehr.
Dazu Reinhart Sellner von der UGÖD: "Wir (die UGÖD anm.) erfahren erst im Nachhinein, und das aus Medien und Resolutionen, was bereits gelaufen ist." Die beiden Regierungsparteifraktionen in der GÖD haben sichtlich auf Basis eines Vorstandsbeschlusses bereits verhandelt, zuletzt am Freitag, den 16.1.
Sie haben nicht daran gedacht, die EuGH-Urteile für eine, zumindest teilweise Kompensation der miserablen Gehaltsabschlüsse der letzten Jahre (Nulllohnrunden, Reallohnverluste) zu nützen, sondern legten Vorschläge für eine kostenneutrale Lösung vor.
Und Sellner weiter: „Damit nicht mehr still und heimlich die Regierungspoltik von der GÖD umgesetzt werden kann, muss endlich ein unabhängiger Gewerkschafter in den großkoalitionären GÖD-Vorstand."

Download
Resolution des Vorstandes der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst vom 19. Jänner 2015
1. Der dem Parlament zugeleitete Entwurf weist zahlreiche
sowohl systematische, inhaltliche als auch technische
Mängel auf.
2. Diese Mängel führen – entgegen getätigten Zusagen -
zu erheblichen Verlusten in der
Lebensverdienstsumme und zu direkten finanziellen
und anderen Nachteilen unmittelbar nach der
Überleitung. Das ist völlig inakzeptabel!
3. Die vorgesehene Deckelung bei der Anrechnung von
Erfahrungszeiten sowie Präsenz- und Zivildienstzeiten
entspricht nicht der Judikatur des EuGH und ist daher
europarechtswidrig.
GOED_Resolution_19_1_2015.pdf
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